336c Abs. 1 lit. a OR gegebenen Nichtigkeit wegen inhalt-lichen Mangels ungültig war. 4. a. Der Berufungskläger und Beklagte greift schliesslich die Frage, ob der Kläger als Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung wieder rechtzeitig angeboten habe, nachdem er von der Nichtigkeit der Kündigung Kenntnis erlangt hat, erneut auf (Plädoyer Berufungsbegründung S. 10 f.).