G. Zur Hauptverhandlung am 15. September 2003 erschienen der Rechtsvertreter des Beklagten und Berufungsklägers, Rechtsanwalt Dr. iur. Marco Hauser, sowie jener des Klägers und Berufungsbeklagten, Rechtsanwalt Dr. iur. Jürg Domenig. Der Vorsitzende las die Berufungsanträge vor und stellte fest, dass keine Vertröstungen zu leisten gewesen seien, denn es handele sich vorliegend um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit. Er stellte ferner fest, dass die Vollmachten der Parteivertreter bei den Akten lägen.