F. X. liess mit einer beim Bezirksgericht Plessur am 5. Juni 2003 eingegangenen Erklärung Berufung an das Kantonsgericht Graubünden erheben und folgende Anträge stellen: 1. Das Urteil des Bezirksgerichtes Plessur vom 14. Februar 2003 sei aufzuheben und die Klage sei abzuweisen.. 2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers.