1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger CHF 15'453.60 zuzüglich Zins zu 5% seit dem 18. März 2002 zu bezahlen. 2. Die Kosten des Vermittleramtes des Kreises Chur gehen zu Lasten der Kreiskasse, diejenige des Bezirksgerichts Plessur von Fr. 3'600.-- (Gerichtsgebühren Fr. 3'280.--, Barauslagen Fr. 20.--, Streitwertzuschlag Fr. 300.--) gehen zu Lasten der Gerichtskasse. Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger ausseramtlich mit Fr. 5'000.-- (inkl. MwSt) zu entschädigen. 3. [Mitteilung].