cc. Phase 3: Auf dem konkreten bis zum Rechnungstag aufgelaufenen Schaden und auf dem künftigen Schaden nach dem Rechnungstag erwächst kein Schadenszins. Der künftige Schaden wird statt dessen kapitalisiert (diskontiert) und zusammen mit dem konkreten, bis zum Rechnungstag aufgelaufenen Schaden (inklusive Schadenszins) dem Verzugszins ab dem auf das Urteil folgenden Tag unterstellt. dd. Zusammenfassend ergibt sich demnach, dass der für die Phase 2 errechnete Schadenszins von Fr. 43'045.– den gesamten Schadenszins ausmacht, welcher als entsprechender Schadensposten in die nachfolgende Zusammenstellung der Gesamtforderung zu übernehmen ist.