Haushaltsschaden und Verdienstausfallschaden ab 1.12.1999 zusammen täglich Fr. 1'368.–). Der Zins zu 5 % vom mittleren Verfalldatum des 9.11.1999 (25.6.1999 - 26.3.2000 auf Fr. 165'204.– betrug Fr. 3'112.– (137.5 Tage (½ × 275 Tage)). Mit der gleichen Begründung wie für die Phase 1 ist ein Schadenszins auf IV- Leistungen, welche in der Phase 2 ausgerichtet wurden, nicht geschuldet. Der vom mittleren Verfalldatum darauf entfallende Zins ist vom Schadenszins zu subtrahieren. Der Schadenszins für die Zeit vom 25.6.1999 (Tag nach der Akontozahlung) bis 12.11.2002 (Urteilstag) beläuft sich somit gerundet auf: