Demgegenüber hätte der Kläger in seinem Saisonerwerb ohne Unfall erst wieder ab dem 1. Dezember 1999 ein Erwerbseinkommen erzielt, und zwar im Durchschnitt täglich Fr. 1'326.90 (hypothetisches Jahreseinkommen Fr. 200'360.– ÷ 151 Tage (1.12.1999 - 30.4.2000)). Es kann mithin davon ausgegangen werden, dass der Vorauszahlungsbetrag von Fr. 165'204.– durch den konkret anfallenden Schaden am 26.3.2000 zur Gänze konsumiert war (Haushaltsschaden vom 25.6.1999 bis 30.11.1999 Fr. 6'431.–; Haushaltsschaden und Verdienstausfallschaden ab 1.12.1999 zusammen täglich Fr. 1'368.–).