des Schadens, gleichgültig, ob sofort repariert oder zugewartet wird und unabhängig davon, ob überhaupt einmal repariert wird. Eine Reparatur wandelt lediglich die materielle Beschädigung in einen finanziellen Schaden um. Der damnum emergens ist derselbe. Was für den Sachschaden gilt, gilt grundsätzlich auch bei Personenschäden. Wie Heilungskosten, stellen begründete Auslagen für den Rechtsanwalt Kosten im Sinne von Art. 46 Abs. 1 OR dar. Analog den Heilungskosten wären - eine laufend und lineare Entstehung unterstellt- die ganzen Kosten mit einem mittleren Fälligkeitsdatum ab Unfall oder die halben Kosten ab Unfalltag zu verzinsen (vgl. zum Ganzen Brehm, a.a.