d. Nach dem Gesagten sind für die Zinsberechnung 3 Zeitphasen zu bilden: Phase 1 vom 26.6.1995 (Unfalltag) bis 24.6.1999 (Tag der Akontozahlung); Phase 2 vom 25.6.1999 (Tag nach der Akontozahlung) bis 12.11.2002 (Urteilstag); Phase 3 ab 13.11.2002 (Tag nach dem Urteilstag). Methodisch ist der Schadenszins auf jedem einzelnen Schadensposten gesondert bis zum Endpunkt der Phase zu berechnen.