zu OR 41). Vom gesamten konkreten Schaden von Fr. 996'401.55 habe die Beklagte über 60 % (Fr. 600'000.00) mit ihrer Zahlung vom 24. Juni 1999, also bereits 17 Monate vor dem mittleren Fälligkeitsdatum der bei weitem grössten Schadensposition bezahlt.