Unter dem Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung sind in aller Regel Leistungen für Bussen, Schadenersatz und Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflichtiger Dritter verpflichtet ist, ausgeschlossen. Leistet die Rechtsschutzversicherung trotzdem vorschussweise -ein Bedürfnis, das insbesondere bei komplexen und lange dauernden Haftpflichtfällen wie dem vorliegenden auf der Hand liegt,- handelt es sich um freiwillige Leistungen, ähnlich einem Darlehen, welche die Rechtsschutzversicherung nach Abschluss des Falles von ihrem Versicherten zurückfordern wird. Da es sich nicht um eine unter 2