Ist im Unterschied zum angefochtenen Urteil für die Kapitalisierung des künftigen Schadens seit dem Urteil auf die Aktivitätstafeln abzustellen, besteht ein gesamthafter Haushaltsschaden (zum Schadenszins vgl. nachstehend Erwägung 8) von gerundet Fr. 261'375.–: • Unfalltag bis Urteilstag ((9.5 × Fr. 30.–) ÷ 7 × 2'696 Tage) Fr. 109'766 • zukünftig, kapitalisiert (14'820.– × Faktor 10.23) Fr. 151'609 Total Haushaltsschaden Fr. 261'375 6. Vorprozessuale Anwaltskosten