O., Rz 2.228, 2.500, 3.522. 5.60, 5.62) einerseits sachlich bereits im Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils uneingeschränkt Geltung beanspruchen konnten und andererseits die entsprechende Lehrmeinung von Schaetzle/Weber (Kapitalisieren, 5. A. Zürich 2001) zugänglich war.