Konsilium Jeger S. 5) wird nicht durch überschüssige Freizeit reduziert, oder mit anderen Worten, was der Kläger in einer Stunde nicht tun kann, kann er auch in zwei Stunden nicht erledigen. Wenn der Kläger nicht mehr als 10 kg heben und tragen soll (act. 03.1.VI.26, Konsilium Jeger S. 5), nützt es ihm nichts, wenn ihm dafür unendlich viel Zeit zur Verfügung steht.