k. Mit dem Einwand, Expertin und Vorinstanz hätten zu Unrecht vollkommen vernachlässigt, dass dem Kläger zur Bewältigung der Haushaltsarbeiten nach dem Unfall mehr Zeit als vor dem Unfall zur Verfügung stehe, wird übersehen, dass dem Kläger mehr Zeit gar nichts nützt, wenn er gewisse Arbeiten überhaupt nicht mehr machen kann. Die medizinisch bestätigte hälftige Arbeitsunfähigkeit im Haushalt (Gutachten MEDAS, act. 03.1.VI.26 Konsilium Jeger S. 5) wird nicht durch überschüssige Freizeit reduziert, oder mit anderen Worten, was der Kläger in einer Stunde nicht tun kann, kann er auch in zwei Stunden nicht erledigen.