Gewisse Dinge, an die man nicht ohne weiteres denkt, die aber dennoch in einem Haushalt getan werden müssen, empfindet man sodann nicht als Arbeit – man ist ja zu Hause und man erhält dafür keinen Lohn. Zu wiederholen ist der prozessuale Aspekt, dass die klägerische Selbsteinschätzung in seiner Prozesseingabe eben bloss ein -im übrigen numerisch durch die von ihm beantragte Haushaltsexpertise zu verifizierendes- Element der Begründung einer bestimmten Schadensposition ist und nicht ein Rechtsbegehren, mit dem er sich für seinen Anspruch selbst Limiten setzt.