Das ist für diese Tätigkeit in dieser Region und bei den gegebenen örtlichen und persönlichen Verhältnissen (Einsatz einer Schneefräse, Parkplatz, 30 m langer Zugangsweg zum Haus, Treppe mit Windfang, tägliche Prüfung auf Gleit- und Sturzgefahr wegen den beidseitigen Knieverletzungen der Ehefrau) offensichtlich plausibel. Nicht anders präsentiert sich die Sache in bezug auf den Anteil an der Haushaltsführung im Winter von täglich sehr bescheidenen 27 Minuten. Es liegt auf der Hand, dass eine halbe Stunde nur schon dadurch konsumiert ist, wenn der Kläger am Morgen beim Frühstück und abends bei der Zubereitung eines kleinen Lunchs mithalf.