Natürlich war im Winter keine Gartenarbeit im herkömmlichen Sinne zu leisten; es handelt sich um Schneeräumungs- und häusliche Reparaturarbeiten. Dem theoretischen Wochenaufwand im Winter liegt praktisch lediglich eine Zeit von 18 (achtzehn) Minuten pro Tag für Umgebungs- beziehungsweise Schneeräumungsarbeiten zu Grunde (act. 03.1.VI.19, S. 2 f.). Das ist für diese Tätigkeit in dieser Region und bei den gegebenen örtlichen und persönlichen Verhältnissen (Einsatz einer Schneefräse, Parkplatz, 30 m langer Zugangsweg zum Haus, Treppe mit Windfang, tägliche Prüfung auf Gleit- und Sturzgefahr wegen den beidseitigen Knieverletzungen der Ehefrau) offensichtlich plausibel.