Die Gutachterin hat nämlich einleuchtend dargelegt, dass der wöchentliche Zeitaufwand des Klägers im Haushalt von 18.55 Stunden eine Durchschnittsberechnung auf das ganze Jahr ist, basierend auf den beiden wöchentlichen Durchschnittswerten für den Winter von 11.17 h und den Sommer von 23.88 h. Es wird leicht nachvollziehbar dargelegt, dass für den Sommer wesentlich mehr und im Winter wesentlich weniger Zeit als die vorgenannten theoretischen Durchschnittswerte aufgewendet wird, warum es zu einem jährlichen Wochendurchschnitt kommt und inwiefern dieser theoretisch ist.