Die Rüge ist mutwillig. Sie ignoriert offensichtlich -wie schon im erstinstanzlichen Verfahren- die erläuternden Ausführungen der Haushaltsgutachterin vollständig. Die Gutachterin hat nämlich einleuchtend dargelegt, dass der wöchentliche Zeitaufwand des Klägers im Haushalt von 18.55 Stunden eine Durchschnittsberechnung auf das ganze Jahr ist, basierend auf den beiden wöchentlichen Durchschnittswerten für den Winter von 11.17 h und den Sommer von 23.88 h.