Denn gemäss Tabelle 2 der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), abgedruckt in HAVE 2002 S. 37, wenden in einem solchen Haushalt der erwerbstätige Mann monatlich 66 h (entspricht 15.23 h/Woche) und die erwerbstätige Frau monatlich 116 h (entspricht 42 h/Woche) für die Haushaltarbeit auf. Die leichte Erhöhung lässt sich ohne weiteres durch die überdurchschnittliche, aber nicht luxuriöse Wohnsituation des Ehepaares X. begründen. Die zeitlichen Grundlagen beim Haushaltsaufwand im Gutachten B. sind demzufolge keineswegs lebensfremde Theorie sondern die empirisch gestützte Ausprägung des gewöhnlichen Laufs der Dinge im Sinne von Art. 42 Abs. 2 OR.