Nimmt man an, der Kläger habe sich an einem Tag pro Woche verdientermassen aufs Nichtstun verlegt, hat er bloss 1.83 h täglich im Garten gearbeitet. Eine durchaus angenehme Lebenssituation, die im Allgemeinen den Rentnern und solchen Leuten vorbehalten ist, die sich das "Privatisieren" leisten können. Es bleibt ein Rätsel, wie die Versicherung allen Ernstes behaupten kann, der 56- jährige Kläger hätte sich dabei nicht erholen können. Nimmt man die ganze Haushaltstätigkeit des Klägers während des Sommers (23.88 h), war er dadurch -bei einem freien Tag- während 3.98 h täglich absorbiert, was kein anderes Resultat in Bezug auf den Erholungsaspekt ergibt.