in Florida und auch in der Schweiz habe er sehr gerne Golf gespielt. Dies alles zeige deutlich, dass die tatsächliche Anwesenheit des Klägers und seiner Ehefrau im Sommerhalbjahr nochmals deutlich reduziert gewesen sei. Der Kläger und seine Ehefrau hätten im Sommerhalbjahr weniger als sechs Monate oder 26 Wochen in ihrem Haus in On. verbracht.