Der Kläger sei im Zeitpunkt des Unfalls 59 Jahre alt gewesen. Er habe -mindestens so wie seine deutlich jüngere Ehefrau, welcher die Expertin fünf Wochen Abwesenheit während des Sommers zugestehe- Bedarf und Anspruch auf Erholung. Die Expertin halte dann auch fest, dass der Kläger regelmässig nach Abano zur Kur gehe. Im Gutachten MEDAS werde zur Sozial- und Berufsanamnese festgehalten, dass der Kläger gerne einmal pro Jahr in sein Ferienhaus nach Florida fliege, jeweils für etwa 14 Tage. Ein bis zwei Mal pro Jahr habe er eine Badekur in Abano gemacht, auch dies tue ihm sehr gut; in Florida und auch in der Schweiz habe er sehr gerne Golf gespielt.