• zum Umfang der Haushaltarbeit: Falls der Aufwand für Pflege und Reinigung der Ferienwohnung nicht als Haushaltsleistung berücksichtigt werde, müsste er als Mieteinbusse berechnet werden. Neben den eigentlichen Haushaltstätigkeiten wie Kochen, Putzen, Waschen fallen variierende häusliche Kleinarbeiten an, worunter zum Beispiel Haustierpflege, textile Arbeiten sowie Repa- ratur- und Instandhaltungsarbeiten zu verstehen sind.