Unter Anwendung eines Stundenansatzes von Fr. 30.– errechnete die Gutachterin folgend einen Haushaltsschaden von wöchentlich Fr. 285.– (monatlich Fr. 1'235.–; jährlich Fr. 14'820.–). In medizinischer Hinsicht wird die klägerische Beeinträchtigung im Haushalt von 51.21 % durch das nachfolgend erstellte Gutachten MEDAS bestätigt (act. 03.1.VI.26, S. 25 oben sowie Konsilium Jeger S. 5). Auf Begehren der Beklagten ordnete die Vorinstanz in 5 Punkten die Erläuterung des Haushaltsgutachtens an. Den Erläuterungen der Expertin (act. 03.1.VI.18/19) kann insbesondere entnommen werden: