Die sich aufgrund des Unfalls ergebenden klägerischen Einschränkungen bei der Haushaltstätigkeit legte die Gutachterin auf der Basis des medizinischen Gutachtens D. und der Zeugenaussagen, wiederum individuell und tätigkeitsbezogen anhand der 9 unterschiedenen Bereiche fest (schwankend zwischen 33 1⁄3 und 100 %) und gelangte so auf eine summierte Einbusse von 9.5 Stunden pro Woche, entsprechend 51.21% vom klägerischen Gesamtanteil am wöchentlichen Totalaufwand. Unter Anwendung eines Stundenansatzes von Fr. 30.– errechnete die Gutachterin folgend einen Haushaltsschaden von wöchentlich Fr. 285.– (monatlich Fr. 1'235.–; jährlich Fr. 14'820.–).