Die Haushaltsleistungen des Klägers würden sich so im Sommersemester auf 23.88 h und im Wintersemester auf 11.17 h belaufen, was eine Haushaltstätigkeit von 18.55 h pro Woche im Jahresdurchschnitt ergebe. Die sich aufgrund des Unfalls ergebenden klägerischen Einschränkungen bei der Haushaltstätigkeit legte die Gutachterin auf der Basis des medizinischen Gutachtens D. und der Zeugenaussagen, wiederum individuell und tätigkeitsbezogen anhand der 9 unterschiedenen Bereiche fest (schwankend zwischen 33 1⁄3 und 100 %) und gelangte so auf eine summierte Einbusse von 9.5 Stunden pro Woche, entsprechend 51.21% vom klägerischen Gesamtanteil am wöchentlichen Totalaufwand.