ung von Personen, häusliche Kleinarbeiten) nach Anteilen auf die Ehefrau und den Kläger verteilt und je aufaddiert. Die Haushaltsleistungen des Klägers würden sich so im Sommersemester auf 23.88 h und im Wintersemester auf 11.17 h belaufen, was eine Haushaltstätigkeit von 18.55 h pro Woche im Jahresdurchschnitt ergebe.