Der Haushalt des Klägers wurde als 2-Personen-Haushalt Erwachsener der Stufe 3 (gehobene Ansprüche) qualifiziert, in welcher gemäss statistischen Werten ein gesamter Zeitaufwand von 43 h pro Woche für die Haushaltarbeit anfällt. Mit Zuschlägen/Abschlägen für die konkret vorliegenden Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen (grössere Wohnfläche, Reinigung Ferienwohnung, Partyraum, Geschirrspüler) wurde für den Haushalt X. eine wöchentlich leicht höhere Arbeitszeit von 45.3 h errechnet. Der Gesamtanfall wurde für die 9 unterschiedenen Tätigkeitsbereiche (Einkauf, Kochen/Vorratshaltung, Aufräumen/Spülen, Reinigung Räume, Reinigung und Pflege