cc. Der zukünftig hypothetische Schaden vom Urteilstag bis zum Eintritt ins Pensionsalter 65 beträgt gerundet Fr. 376'677.– (Fr. 200'360.– × Faktor 1.88 (Tafel 13x, mit dem im Urteilszeitpunkt abgerundeten Alter 63). Zusammenfassend besteht ein gesamthafter Verdienstausfallschaden (zum Schadenszins vgl. nachstehend Erwägung 8) von: