vgl. vorstehend Erwägung 4.a.bb). Was beim effektiven Schaden als Schaden/Gewinnminderung aufzurechnen beziehungsweise ausser Acht zu lassen ist, ist konsequenterweise auch bei der Bestimmung des prospektiven durchschnittlichen Jahreserwerbseinkommens, welches Grundlage für die Berechnung des hypothetischen Schadens ab 1998/99 ist, aufzurechnen beziehungsweise ausser Acht zu lassen, und umgekehrt. Der tatsächliche Schaden für die beiden Saisons 1995/96 und 1996/97 beträgt Fr. 28'118.–, bestehend aus: