mitbegründet, weshalb er einen gewissen sozialen Status geniesst. Selbst wenn er dies aus gesundheitlichen Gründen könnte -was die Mediziner verneinen- wäre es ihm deshalb auch aus sozialen Gründen nicht zuzumuten, teilzeitlich einer unqualifizierten Tätigkeit nachzugehen, wie zum Beispiel als Hilfsarbeiter in einem industriellen Produktionsbetrieb, Pförtner in einem Hotel, als Zeitungsverträger, bei Überwachungstätigkeiten oder ähnlichem. f. Schadenhöhe aus Erwerbsunfähigkeit