Für die Arbeitsfähigkeit auf anderen Gebieten als die Gastronomie verweist das MEDAS-Gutachten auf das psychiatrische Konsilium Fischer, laut dessen dem Versicherten aufgrund des psychischen Leidens, den damit verbundenen eingeschränkten kognitiven Funktionen und angesichts seines Alters eine Erwerbstätigkeit in einer anderen Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist und berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen wenig Sinn machen (act. 03.1.VI.26, Konsilium Fischer S. 11). Es mag diesbezüglich der Einwand, der Sachverständige habe sich nicht zur rechtlichen Frage der Erwerbsfähigkeit und Zumutbarkeit eines anderweitigen Erwerbs zu äussern, vordergründig und formal zutreffen.