Gerade vorliegend bei einem mit 56 Jahren relativ jungen Selbständigerwerbenden mit einem hohen Einkommen sind hypothetische Ersatzeinkünfte in Form von Invalidenrenten marginal im Vergleich zum geltend gemachten sehr hohen Verdienstausfall von rund Fr. 200'000.– pro Jahr. Die Ungenauigkeit der Kapitalisierung durch Aus-serachtlassen der Ersatzeinkünfte ist in Kauf zu nehmen. Wollte es der Kläger eingerechnet haben, müsste er nachweisen, über welche So- 2