Es mag sein, dass X. einen grossen Teil seines Selbstwertgefühls aus der Arbeit bezog, stolz auf den erfolgreichen Aufbau und das gute Gedeihen des Betriebs war und die Anerkennung der Gäste und deren Wertschätzung genoss. Dass er sehr wenig Hobbys gehabt haben soll, ist hingegen insoweit unzutreffend, als die Arbeit nicht seinen ganzen Lebensinhalt ausmachte. Er hatte ein grosses Haus mit einem parkartigen Umschwung, wo er regelmässig privat Gäste empfing. Im dreistöckigen Haus befand sich eine im Winter vermietete Einliegerwohnung. Der Kläger war regional vielfältig in Vereinen und Organisationen tätig. Er spielte Golf und hatte ein Ferienhaus in Florida.