Gegen den Eventualstandpunkt des Klägers, dass allenfalls davon auszugehen sei, dass er bis ins Alter 65 normal und anschliessend "Ka." mit zunehmendem Rückzug aus dem operativen Geschäft und entsprechend höherem Personaleinsatz mindestens 3 Jahre über das AHV-Alter hinaus geführt hätte, spricht die eindeutig ablehnende Haltung der Verpächterin gegenüber dieser Idee. Sie hat klar gemacht, dass eine pro forma Pacht durch den Kläger mit weitgehender Delegation der Geschäftsführung an einen Geranten oder Geschäftsführer für sie nicht in Frage kommt, weil nach ihrer Ansicht bei einem Bergrestaurant wie dem "Ka."