sage auf eine unbestimmt lange Periode nach der ordentlichen Pensionierung des Ehemannes bezog, dürfte darin eine gewisse (Selbst)Überschätzung liegen. Denn 5 Monate Dauerstress in einem sehr hektischen Gastrobetrieb mit zuletzt 18 Angestellten aus bis zu 11 verschiedenen Nationen (act. 03.1.VI.26 S. 14) und mit bis zu 11 Stunden täglicher Arbeit ohne jegliche Wochenenderholung kann mit zunehmenden Alter nicht einfach im Sommer abgebaut werden. Wollen und Können stimmen nicht überein. Der 6 Jahre jüngeren und mit dem Betrieb bestens vertrauten Ehefrau war es 1995-97, als sie unfallbedingt den Kläger nur schon teilweise ersetzen musste, eindeutig zu viel (act. 03.1.IV.7, S. 2 ad 3;