03.1.IV.9, S. 2 ad 4). Dass die relativ frühe Aufgabe von Wi. -15 Jahre vorausschauend- auch in der Absicht geschehen sein soll, damit belastungsmässig in der Lage zu sein, den Pachtbetrieb "Ka." als AHV-Rentner um so länger zu führen, ist heutiges Wunschdenken und nicht plausibel. Die Aussage der Ehefrau, dies (die Aufgabe von Wi.) sei auch im Hinblick darauf erfolgt, das Restaurant "Ka." über längere Zeit führen zu wollen" (act. 03.1.IV.9, S. 2 ad 4), ist für die Frage des Rückzugs aus dem Erwerbsleben insignifikant, denn 16 Jahre (Aufgabe Wi. (1988) bis zum 65. Altersjahr des Ehemannes (2004)) sind durchaus "eine längere Zeit".