Bewiesen ist ferner zwar, dass der Kläger bereits im Jahre 1988 den zweiten Pachtbetrieb Wi. aufgegeben hatte, mit dem Ziel, sich auf "Ka." zu konzentrieren. Beweggrund war, dass es ihm -schon im Alter von 49- einfach zu viel geworden war (act. 03.1.IV.5, S. 3). Namentlich weil das Wi. auch im Sommer offen zu halten war, konnte man es durch dessen Aufgabe "etwas lockerer nehmen" (Aussage der mitarbeitenden Ehefrau, act. 03.1.IV.9, S. 2 ad 4).