dd. Entgegen X. ist umgekehrt die Wahrscheinlichkeit, dass er den Betrieb "Ka." länger als bis Alter 65 geführt hätte, nicht wahrscheinlicher als dass er ihn mit 65 aufgegeben hätte. Die Gutachter bescheinigten ihm wohl eine überdurchschnittliche physische und psychische Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft vor dem Unfall und es war unwahrscheinlich, dass seine HWS-Degeneration vor der ordentlichen Pensionierung symptomatisch geworden wäre. Geradezu auszuschliessen war letzteres aber nicht. Bewiesen ist ferner zwar, dass der Kläger bereits im Jahre 1988 den zweiten Pachtbetrieb Wi. aufgegeben hatte, mit dem Ziel, sich auf "Ka." zu konzentrieren.