"Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit im Alter 65 ist heute die Regel. Dies muss bei der Festsetzung des Dauerschadens berücksichtigt werden. Die Anwendung der Tafeln 18/19 sowie 26/28 von Stauffer/Schaetzle sollte – zumindest bei Unselbständigerwerbenden – nicht mehr die 2