Die jüngere Lehre (Schaetzle/Weber, im Handbuch zur Anwendung der Barwerttafeln, Zürich 2001) befürworte sodann die neue bundesgerichtliche Praxis, auch bei Selbständigerwerbenden stets mit einem Schlussalter und nicht mit Endalter Aktivität zu rechnen. Zwar würden selbständig Erwerbstätige häufig über das AHV-Alter hinaus arbeiten, doch falle der Rücktritt aus dem Erwerbsleben auch bei dieser Gruppe nicht regelmässig mit der Invalidisierung zusammen.