Es ist sodann nicht schlüssig, aus diesen Tatsachen in dem Sinne eine planmässig sukzessive Erwerbsreduktion abzuleiten, dass es wahrscheinlich gewesen wäre, dass sich X. in einem nächsten Reduktionsschritt vor seinem 65. Altersjahr aus dem Erwerbsleben zurückgezogen hätte. Aus der Tatsache der Aufgabe von Wi. 1988, mit der Begründung, dass es ganz einfach zuviel war, kann ebensogut gegenteilig argumentiert werden, nämlich, dass es sich dabei um eine Massnahme gehandelt hat, die es erlaubte, sich um so länger auf "Ka." halten zu können.