der Berufungsklägerin nichts gewinnen. Zunächst ist richtig zu stellen, dass diese Reduktionen nicht in zeitlicher Nähe vor dem Unfall erfolgt sind. Das Restaurant Wi. wurde 1988, also bereits 7 Jahre vor dem Unfall, und die Landwirtschaft noch viel früher aufgegeben. Die Aufgabe der Landwirtschaft (und des Hotels) erfolgte nicht im Sinne eines Abbaus, sondern um sich im Erwerbsleben vollkommen neu zu orientieren. Es ist sodann nicht schlüssig, aus diesen Tatsachen in dem Sinne eine planmässig sukzessive Erwerbsreduktion abzuleiten, dass es wahrscheinlich gewesen wäre, dass sich X. in einem nächsten Reduktionsschritt vor seinem 65. Altersjahr aus dem Erwerbsleben zurückgezogen hätte.