Aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen der Versicherung und ihrem Angestellten ist nicht zu übersehen, dass solche Aktennotizen einseitig ausfallen können, namentlich dann, wenn es um Tatsachen mit entscheidendem Einfluss auf erwartungsgemäss hohe Versicherungsleistungen geht. Es kann nicht sein, dass den Versicherungen mit der Erstellung eigener Aktennotizen ein Instrument in die Hand gegeben wird, das sie von vorneherein mit Vorteilen bei der Beweissituation ausstattet.