er sagt ausdrücklich nur vom Hörensagen aus (act. 03.1.IV.1 S. 2 ad 3.-5.). Der Zeuge Lutz konnte seine früher schriftlich in der Aktennotiz festgehaltene Einschätzung, dass man (das Ehepaar X.) sich mit ca. 60 Jahren (1999) aus der Arbeitswelt zurückziehen wollte, nicht bestätigten. Er konnte dazu also nicht unter Strafdrohung weiter befragt werden. Er erklärte lediglich, man habe darüber diskutiert, dass der klägerische Sohn nach Abschluss der kaufmännischen Lehre eine Zusatzlehre als Koch absolvieren und dann in irgendeiner Form in den Betrieb des Klägers einsteigen würde. Es sei damals die Rede von ca. drei Jahren gewesen.