Zunächst ist klar zu stellen, dass die besagten Aktennotizen (des anfänglich mit den Schadenfall befassten Schadeninspektors L.) vom 11. Dezember 1995 und 15. März 1996 -welche in den Prozessunterlagen fehlen- vom Zeugen I. (heutiger leitender Schadeninspektor der Beklagten und damals Vorgesetzter von L.) "ins Recht gelegt" wurden (act. 03.1.IV.1 S. 2 ad 4.). Sie dienten ihm lediglich als Gedankenstütze, wobei sie nicht einmal von ihm selbst Erlebtes stützen beziehungsweise auffrischen, sondern Aufzeichnungen einer anderen Person darstellen. Insofern ist ihre Einführung in den Prozess auf diesem Umweg fragwürdig.