Gerantin mit Wirtepatent selbständig ein Hotel führte und ihr der Konkubinatspartner dafür ein offensichtlich zu tiefes Gehalt von monatlich Fr. 2'800.– bezahlte (BGE 109 II 228 f.). Solche Verhältnisse liegen hier ebensowenig vor. c. Hypothetische Erwerbsdauer, anwendbare Kapitalisierungstafeln