dd. Warum der Lohn von Fr. 23'400.00 pro Jahr nicht dem Arbeitsaufwand und der Verantwortung der Ehefrau des Klägers entsprochen haben soll, legt die Berufungsklägerin nicht dar. Es handelte sich bei diesem Lohn im übrigen nicht um den Jahreslohn, sondern um den Lohn für 5 Monate und galt für die Zeit, vor dem Unfall, das heisst ohne qualitativ und quantitativ erweiterten Aufgabenbereich.